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Verantwortung & Transparenz bei der Esser Gruppe

Willkommen auf unserer Informationsseite zu den rechtlichen, ethischen und technischen Grundsätzen der Esser Gruppe. Hier zeigen wir, wie wir Qualität, Nachhaltigkeit und Verantwortung vereinen – für unsere Kunden, Partner und die Umwelt. Unser Ziel: Ihnen Transparenz über unsere Verpflichtungen zu bieten und Vertrauen durch klare Standards und technische Unterlagen zu schaffen.

Entdecken Sie unser Engagement als Digitaldruckspezialist seit 1905: Wir halten seit Dezember 2024 die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ein, um sichere Produkte zu gewährleisten, und tragen unter der REACH-Verordnung Verantwortung zum Schutz von Gesundheit und Umwelt. Unser Verhaltenskodex stellt ethisches Handeln, Respekt und Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt, während unsere technischen Dokumentationen Ihnen detaillierte Einblicke in unsere Prozesse und Produkte bieten. Mit innovativen Lösungen und klaren Werten setzen wir Maßstäbe.

Erfahren Sie mehr über unser Engagement:

Auskunft zur EU-Entwaldungsverordnung 2023/1115 (EUDR)

Auskunft zur EU-Entwaldungsverordnung 2023/1115 (EUDR)

Unser Unternehmen verpflichtet sich seit langem der ökologischen Nachhaltigkeit sowie der Einhaltung der Menschenrechte und arbeitnehmerbezogenen Rechte. Der Digitaldruck ist ressourcenschonend, da wir nur die tatsächlich benötigten Mengen produzieren. Zudem sind wir FSC- und PEFC-zertifiziert und setzen auf Wunsch nachhaltige Papiere ein. Unser Umweltmanagementsystem ist nach ISO 14001 zertifiziert und wir können Ihre Produkte über die Klimainitiative der Druck- und Medienverbände auf Wunsch Klimaneutral produzieren.              

Weitere Informationen zu unserem Nachhaltigkeitsengagement finden Sie auf unserer Homepage: https://digitaldruck-esser.de

Unterstützung bei der Einhaltung der EUDR

Viele unserer Geschäftspartner bitten derzeit um Erklärungen zur Einhaltung der EUDR ab 30. Dezember 2025. Selbstverständlich unterstützen wir Sie hierbei und geben Ihnen relevante Informationen unserer Lieferanten weiter.

Da wir unsere Rohstoffe nicht selbst erzeugen, sind wir auf die Angaben unserer Papierlieferanten angewiesen. Wir stehen im engen Austausch mit ihnen, um die notwendigen Informationen frühzeitig bereitzustellen.

Offene Fragen zur Umsetzung der EUDR

Noch sind einige Details zur Umsetzung der EUDR ungeklärt:

  • Die EU-Kommission hat noch keine Einstufung der Herkunftsländer hinsichtlich des Entwaldungs- und Waldschädigungsrisikos vorgenommen. Diese Einstufung soll bis Ende Juni 2025 erfolgen. Bis dahin gelten alle Herkunftsländer als Länder mit normalem Risiko.
  • Das nationale Umsetzungsgesetz liegt aktuell nur als Entwurf vor.
  • Zeitpunkt und Anzahl der abzugebenden Sorgfaltserklärungen sind derzeit noch Gegenstand von EU-internen Abstimmungen.

Vor diesem Hintergrund können derzeit noch nicht alle sich aus der EUDR ergebenden Fragen rechtssicher geklärt werden. Daher weisen wir darauf hin, dass alle von uns diesbezüglich derzeit getätigten Angaben als vorläufig anzusehen sind.

Anwendungsbeginn für unser Unternehmen

Die von uns produzierten Druckprodukte (Kapitel 49 der Kombinierten Nomenklatur) fallen unter die EUDR, weshalb wir unserer Sorgfaltspflicht vor dem Inverkehrbringen ab dem 30.12.2025 nachkommen müssen.

Wir stehen in stetigem Austausch mit unseren Papierlieferanten, um sicherzustellen, dass unsere Produkte nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.

Übergangsregelung bis Ende 2028

Produkte aus Holz, welches vor dem 30. Dezember 2025 geschlagen wurde und vor diesem Datum in der EU in Verkehr gebracht wurde, fallen nicht unter die EUDR. Dies betrifft etwa aktuell bereits vorhandene Lagerware. Für Holz und Holzerzeugnisse (inklusive Zellstoff und Papier) ist bis Ende 2028 weiterhin die Holzhandelsverordnung (EUTR) anwendbar.

Unternehmen entlang der Lieferkette müssen (etwa durch Lieferscheine) nachweisen, dass das verwendete Holz, der Zellstoff oder das Papier vor dem 30. Dezember 2025 in Verkehr gebracht wurde. Die diesbezüglichen Informationen unserer Lieferanten geben wir an Sie weiter.

Einstufung als Marktteilnehmer

Wir gehen aktuell davon aus, dass wir als Marktteilnehmer betrachtet werden und somit die entsprechenden Sorgfaltspflichten ab dem 30.12.2025 erfüllen müssen. Frühestens ab diesem Datum können wir Ihnen als unseren Kunden Referenz- und Prüfnummern der Sorgfaltserklärungen unserer Lieferanten zur Verfügung stellen, die Sie als „Händler“ im Sinne der EUDR für ihre eigenen Sorgfaltserklärungen benötigen.

Einstufung als KMU

Auf Grund unserer Unternehmensgröße und einhergehender Einstufung als KMU sind wir nicht verpflichtet eigene Sorgfaltserklärungen abzugeben, sondern müssen lediglich die Referenz- und Prüfnummern der Sorgfaltserklärungen unserer Lieferanten vorlegen.

Risikoeinstufungen der Länder

Die EU wird Herkunftsländer hinsichtlich ihres Risikos von Entwaldung und Waldschädigung in drei Risikostufen einstufen: Länder mit niedrigem, normalem und hohem Risiko. Diese Einstufung soll bis Ende Juni 2025 abgeschlossen sein. Bis dahin gelten alle Herkunftsländer als Länder mit normalem Risiko.

Wir beziehen unser Papier / Pappe ausschließlich von Papierlieferanten, die innerhalb Deutschlands / der EU ansässig sind.

Ferner verwenden wir nur Papier, das laut Auskunft unserer Papierlieferanten ausschließlich Holz aus der EU enthält. Wir gehen derzeit davon aus, dass alle EU-Länder als Länder mit geringem Risiko eingestuft werden. Eine verbindliche Zusicherung hierüber können wir derzeit jedoch nicht abgeben.

Sobald die Risikoeinstufungen der Herkunftsländer durch die EU-Kommission bekannt sind, werden wir die Herkunft unserer Papiere im Rahmen unserer eigenen Sorgfaltspflicht auf Entwaldungsrisiken prüfen. 

Weitergabe von Informationen entlang der Lieferkette und Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe

Die EUDR fordert, dass das für unsere Druckerzeugnisse verwendete Holz nach dem 31.12.2020 ohne Entwaldung und Waldschädigung gewonnen wurde. Dies wird über das Rückverfolgungssystem TRACES der EU sichergestellt. Dieses System ermöglicht jedoch nur den überwachenden Behörden die Einsicht in alle Geolokalisationsdaten entlang der Lieferkette. Daher wird es uns voraussichtlich nicht möglich sein, Ihnen Geolokalisationsdaten zur Verfügung zu stellen.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat klargestellt, dass eine Weitergabe von Geolokalisationsdaten entlang der Lieferkette zur Erfüllung der EUDR nicht notwendig ist. Die erneute Angabe von Geolokalisierungsdaten in Sorgfaltserklärungen der nachgelagerten Lieferkette ist nicht notwendig. Diese Erleichterung gilt für die gesamte nachgelagerte Lieferkette.

Lesen Sie hierzu bitte auch das Statement der Verbändeallianz der Druckbranche am Ende dieses Dokuments.

Ab dem Inkrafttreten der Pflichten nach der EUDR werden wir Ihnen die benötigten Informationen (Referenz- und Prüfnummern der Sorgfaltserklärungen unserer Lieferanten) weitergeben.

Recyclingpapier als Alternative

Zur Vermeidung von EUDR-Pflichten bieten wir Ihnen an, Ihre Druckprodukte aus 100 % Recyclingpapier herzustellen, sofern dies technisch möglich und für Sie akzeptabel ist. Da recycelte Materialien nicht unter die EUDR fallen, wäre eine Sorgfaltserklärung nicht erforderlich.

Falls ein Produkt jedoch einen Anteil an nicht recyceltem Material enthält, unterliegt es weiterhin der EUDR und benötigt eine Sorgfaltserklärung.

Risikomanagement und Meldungspflichten

Ab dem Inkrafttreten der EUDR erfassen wir die gemäß Art. 5 bzw. 9 erforderlichen Informationen und führen - sofern notwendig - eine Risikobewertung gemäß Art. 10 durch. Sofern erforderlich, ergreifen wir angemessene Maßnahmen der Risikominderung nach Art.11.

Sollten wir Kenntnis davon erlangen, dass ein bereits in Verkehr gebrachtes Produkt nicht konform ist, informieren wir umgehend unsere Kunden und die zuständigen Behörden.

Falls Sie Risiken in unserer Lieferkette identifizieren oder weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Statement der Verbändeallianz der Druckbranche

Klarstellung zur Relevanz von Geolokalisierungsdaten im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

März 2025

Um eine einheitliche Auslegung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) durch alle Akteure der Wertschöpfungskette Zellstoff, Papier und Druck zu gewährleisten, ist es notwendig, einige Missverständnisse hinsichtlich der Erforderlichkeit von Geolokalisierungsdaten für die EUDR-Compliance auszuräumen.

Bevor Holz oder Holzerzeugnisse in der EU erstmalig in Verkehr gebracht oder in die EU eingeführt werden, müssen gemäß EUDR-Geolokalisierungsdaten des Gebietes, in dem das Holz geschlagen wurde, erfasst und den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen sind für die Rückverfolgbarkeit entscheidend, dennoch wird weder erwartet, dass sie automatisch allen Akteuren entlang der Wertschöpfungskette über das EUDR- Informationssystem zugänglich sind, noch benötigen Unternehmen der nachgelagerten Wertschöpfungskette diese, um ihre Pflichten nach der EUDR zu erfüllen.

Zur Abgabe einer Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement - DDS) gegenüber dem EUDR-Informationssystem müssen nachgelagerte Unternehmen selbst keine Geolokalisierungsdaten sammeln, wenn diese bereits im Informationssystem vorhanden sind. Wenn sie sich vergewissert haben, dass ihr Lieferant über eine robuste Sorgfaltspflichtregelung verfügt, benötigen sie nur die Referenz- und Prüfnummer der Sorgfaltspflichterklärung des Lieferanten.

Die Referenz- und Prüfnummern sind daher die einzigen Informationen, die systematisch entlang der Wertschöpfungskette weitergegeben werden sollten. Geolokalisierungsdaten müssen nachgelagerten Marktteilnehmern oder Händlern nicht zur Verfügung gestellt werden und sind auch nicht in jedem Fall über das EUDR-Informationssystem zugänglich. Geolokalisierungsdaten können ausnahmsweise dann entlang der Wertschöpfungskette übermittelt werden, wenn dies im Einzelfall im Rahmen der Risikobewertung oder des Risikomanagements zwingend erforderlich ist.

Das EUDR-Informationssystem, das alle Sorgfaltserklärungen (DDS) erfasst, ist nicht für eine vollständige Offenlegung gegenüber allen Nutzern konzipiert, sondern lediglich so, dass es den zuständigen Behörden die Rückverfolgbarkeit ermöglicht.

Sofern der erste Akteur in der Wertschöpfungskette entscheidet, die Geolokalisierungsdaten im EUDR-Informationssystem für seine Kunden sichtbar zu machen, liegt es im Ermessen jedes weiteten Akteurs in der nachgelagerten Wertschöpfungskette, ob er sie auch für seine eigenen Kunden sichtbar macht oder nicht. Dies hat zur Folge, dass Unternehmen der nachgelagerten Wertschöpfungskette - wie Druckereien, Verlage oder Einzelhändler - möglicherweise nie Zugang zu den Geolokalisierungsdaten der holzbasierten Produkte haben, die sie über das EUDR-Informationssystem in Verkehr bringen.

Deutsche Fassung: Bundesverband Druck und Medien e.V. (BVDM)  

Neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) seit 13. Dezember 2024

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR), die die bisherige Richtlinie zur Allgemeinen Produktsicherheit aus dem Jahr 2001 ablöst. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission:
Link zur Europäischen Kommission.

Die von uns in Ihrem Auftrag hergestellten Produkte entsprechen grundsätzlich den Anforderungen der GPSR. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Impressum einen Hinweis mit weiteren Informationen sowie eine elektronische Kontaktadresse enthält.

Benötigen Sie Unterstützung?
Für Ihre Risikoanalyse stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne technische Dokumentationen zur Verfügung. Kontaktieren Sie hierzu einfach Herrn Sebastian Boldt unter s.boldt@esser-ps (#).

Erklärung der Esser Gruppe zur REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 regelt seit dem 18. Dezember 2006 die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in der EU. Sie dient dem Schutz von Gesundheit und Umwelt und schafft ein einheitliches System für alle chemischen Substanzen – egal ob neu, alt, produziert oder importiert. Die Verantwortung für den sicheren Umgang liegt bei der Industrie entlang der gesamten Lieferkette.

Die Esser printSolutions GmbH nimmt ihre Verpflichtungen unter REACH ernst. Wir haben die relevanten Anforderungen frühzeitig geprüft und umgesetzt. Dafür arbeiten wir eng mit unseren Lieferanten (Herstellern, Importeuren und Händlern) zusammen, um alle notwendigen Informationen zu sichern und die Vorgaben einzuhalten.

Unsere Informationspflicht gemäß Artikel 33 REACH
Unsere Druckprodukte gelten unter REACH als „Erzeugnisse“. Sollten diese Stoffe enthalten, die auf der ECHA-Kandidatenliste (SVHC-Stoffe) stehen und in Konzentrationen über 0,1 Masseprozent (w/w) vorliegen, sind wir gemäß Artikel 33 verpflichtet, Ihnen Informationen zur sicheren Verwendung – mindestens den Namen des Stoffes – bereitzustellen.

Nach aktuellem Kenntnisstand enthalten unsere Produkte keine SVHC-Stoffe in meldepflichtigen Mengen. Wir führen Stichprobenanalysen durch und stehen im kontinuierlichen Austausch mit unseren Lieferanten. Sollten sich Änderungen ergeben, informieren wir Sie umgehend und stimmen geeignete Maßnahmen mit Ihnen ab.

Hinweis zu Rohstoffen und Spurenelementen
Die Rohstoffe für unsere Produkte sind technische Materialien und enthalten prozessbedingt Begleitstoffe. Spuren solcher Stoffe können durch Rohstoffe, Herstellung oder zufällige Verunreinigungen entstehen. Eine vollständige Analyse auf alle SVHC-Stoffe ist nicht Teil unserer Standardprüfungen. Aufgrund unseres breiten Sortiments und der Abhängigkeit von Lieferanteninformationen können wir keine rechtsverbindlichen Zusagen über solche Spuren hinaus machen.

Schlussbemerkung
Diese Erklärung basiert auf unserem aktuellen Wissen und den Angaben unserer Lieferanten. Sie dient als technische Information und Beratung. Für Faktoren außerhalb unseres Einflusses übernehmen wir keine Haftung. Ein vertragliches Rechtsverhältnis entsteht hierdurch nicht.

Verhaltenskodex der Esser Gruppe

"Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir eine Welt, in der wir nur das drucken, was wirklich gebraucht wird."
Unsere Mission ist es, nachhaltige Drucklösungen zu schaffen – mit höchster Qualität und Verantwortung. Der Verhaltenskodex (Code of Conduct) der Esser Gruppe ist unser Leitfaden für ethisches und gesetzeskonformes Handeln. Er richtet sich an alle Mitarbeitenden, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit und zeigt, wofür wir stehen.

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit verzichten wir auf geschlechtsspezifische Differenzierungen (z. B. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen). Alle Begriffe gelten gleichermaßen für jedes Geschlecht.

Unsere Prinzipien und Werte

1. Grundsätzliche Anforderungen

  • Einhaltung geltenden Rechts: Wir halten uns immer an Gesetze und Vorschriften – Verstöße können rechtliche Folgen und Reputationsschäden verursachen. Führungskräfte kennen die relevanten Regeln ihres Bereichs und holen bei Unsicherheiten Rat ein.

  • Offene Aussprache: Wir fördern ein Klima, in dem Bedenken ohne Angst vor Nachteilen geäußert werden können. Einschüchterung oder Repressalien sind verboten.

  • Vertrauen und Respekt: Respekt, Toleranz und Chancengleichheit prägen unser Arbeitsumfeld. Diskriminierung, Belästigung oder Mobbing dulden wir nicht.

  • Interessenkonflikte: Persönliche und unternehmerische Interessen trennen wir klar. Konflikte melden wir umgehend an Vorgesetzte oder die Geschäftsführung.

  • Schutz des Firmenvermögens: Firmeneigentum nutzen wir verantwortungsvoll und ausschließlich für geschäftliche Zwecke. Betrug, Diebstahl oder Unterschlagung sind verboten.

2. Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten

  • Beziehungen zu Geschäftspartnern: Wir handeln rechtskonform und erwarten dasselbe von unseren Partnern. Embargos und Exportkontrollen beachten wir strikt.

  • Politische Institutionen und Behörden: Transparenz und Rechtmäßigkeit bestimmen unseren Umgang mit Behörden. Bei Anfragen ziehen wir Vorgesetzte hinzu.

  • Schutz vor Korruption: Bestechung lehnen wir ab. Zuwendungen bleiben maßvoll und dienen nur geschäftlichen Zwecken – keine verdeckten Vorteile.

  • Fairer Wettbewerb: Kartellrecht und fairer Wettbewerb sind für uns selbstverständlich. Preisabsprachen oder Boykotte sind untersagt.

  • Produktsicherheit: Unsere Produkte sind sicher und erfüllen Verordnungen wie GPSR und REACH. Qualität steht an erster Stelle.

3. Umgang mit Informationen

  • Schutz geistigen Eigentums: Geistiges Eigentum respektieren und schützen wir – unerlaubte Nutzung ist verboten.

  • Datenschutz: Personenbezogene Daten behandeln wir sorgfältig nach geltenden Gesetzen. Unterstützung bietet unser Datenschutzbeauftragter.

  • Finanzielle Integrität: Unsere Finanzdokumentation ist korrekt und transparent. Bilanzmanipulationen sind ausgeschlossen.

  • Insiderhandel: Insiderinformationen nutzen oder weitergeben wir nicht. Bei Unsicherheit holen wir Rat ein.

  • Produktangaben: Unsere Werbung ist ehrlich und wahrheitsgemäß, gemäß dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

  • IT-Sicherheit: IT-Systeme nutzen wir sicher und nur geschäftlich. Missbrauch vermeiden wir durch Passwörter und Sorgfalt.

  • Vertraulichkeit: Vertrauliche Informationen schützen wir vor unbefugter Weitergabe – auch in sozialen Medien.

4. Mensch und Umwelt

  • Menschenrechte und Gesundheit: Wir achten Menschenrechte, lehnen Zwangsarbeit ab und fördern ein sicheres Arbeitsumfeld.

  • Faire Arbeitsbedingungen: Gesetzliche Standards zu Lohn, Arbeitszeit und Privatsphäre sind für uns Pflicht.

  • Nachhaltigkeit und Umweltschutz: Mit modernen Technologien und umweltfreundlichen Materialien reduzieren wir unseren ökologischen Fußabdruck – für eine grünere Zukunft.

Entscheidungsfindung

Unsicher bei einer Entscheidung? Prüfen Sie:

  • Passt sie zu unseren Werten?

  • Dient sie der Esser Gruppe?

  • Ist sie mit Ihrem Gewissen vereinbar?

  • Hält sie einer Überprüfung stand?
    Bei Zweifel: Sprechen Sie mit unseren Ansprechpartnern.

Ihre Ansprechpartner

Wir sind für Sie da:

  • Sebastian Boldt (Standorte Bretten, Ergolding, Göttingen): s.boldt(at)esser-ps.de (mailto:s.boldt(at)esser-ps.de), 0151 / 15882346

  • Datenschutz: Walter Meffie, datenschutz@esser-ps.de (mailto:datenschutz(at)esser-ps.de)
    Bedenken oder Fragen? Wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten oder die Geschäftsführung. Unsere Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz schützt Hinweisgeber.

Über uns

Esser printSolutions GmbH

  • Bretten: Westliche Gewerbestraße 6, 75015 Bretten

  • Ergolding: Untere Sonnenstraße 5, 84030 Ergolding

  • Göttingen: Max-Born-Ring 2e, 37077 Göttingen
    E-Mail: info(at)esser-ps.de (mailto:info(at)esser-ps.de)
    Website: www.digitaldruck-esser.de
    100 % Kompetenz im Digitaldruck – Qualität und Zuverlässigkeit seit 1905.

Stand: Januar 2025

Rohstoff Papier: Von Natur aus nachhaltig

Wenn es um die Nachhaltigkeit von Druck und Papier geht, ist es wichtig zu wissen, dass die europäische Papierindustrie weltweit führend ist, wenn es um nachhaltig beschaffte Rohstoffe, erneuerbare Energien und Recyclingquoten geht.

Nachhaltig bewirtschaftete Wälder spielen dabei auch in der Druckindustrie eine unverzichtbare Rolle. Übrigens: Zwischen 2005 und 2020 werden die europäischen Wälder um 58.390 Quadratkilometer wachsen - das ist eine Fläche größer als die Schweiz und entspricht mehr als 1.500 Fußballfeldern pro Tag!  Quelle: FAO-Daten, 2005-2020

Die Papierindustrie nutzt zudem anerkannte forstwirtschaftliche Zertifizierungssysteme. Damit wird sichergestellt, dass die Frischfasern aus nachhaltigen Quellen stammen. Papier wird in hohem Maße recycelt und in Europa durchschnittlich 3,8 Mal wiederverwendet.

Im Jahr 2020 werden in Europa insgesamt 56 Millionen Tonnen Papier gesammelt und recycelt, was einer Recyclingquote von 74 % entspricht. Dies liegt nahe an dem geschätzten praktischen Maximum von 78 %.

Digitaldruck: Von Natur aus umweltschonend.

Vor allem bei kleinen und mittleren Auflagen ist der Digitaldruck eine umweltfreundliche Option.

Durch die neuesten innovativen und umweltschonenden Drucktechnologien ist bei uns eine ökologische Druckproduktion im Digitaldruck gewährleistet. 

Der Digitaldruck schont Ressourcen, da bei diesem Druckverfahren kaum Makulatur anfällt. Ganz im Gegensatz zum Offsetdruck.

Print-on-Demand: Von Natur aus ressourcenschonend.

Digitale Druckverfahren sind material- und energiesparend. Wenn man wie wir, zusätzlich auf Print-on-Demand spezialisiert ist, dann hat man in Punkto Umweltschutz die Nase sehr weit vorn. Kein Ausschuss, keine unnötige Lagerhaltung und keine Druckprodukte die irgendwann im Müll landen weil sie längst überholt sind. Konsequent nur drucken was wirklich gebraucht wird, das ist nur im Digitaldruck möglich.

Aus diesem Grund ist die  Bedeutung der FSC®/ PEFC – Umweltsiegel immens. Wer nach diesen Zertifizierungen produziert, steht für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Holz. Denn nur Holz- und Papierprodukte, die ein aufwändiges Prüfverfahren durchlaufen haben, erhalten die begehrten Zertifikate. Es entspricht unserem Selbstverständnis als umweltbewusste Digitaldruckerei, unseren Kunden die Möglichkeit zu bieten, ihre Druckprodukte entsprechend dieser Zertifizierungen klimaneutral zu produzieren.

* FSC® Lizenz-Code: FSC-C011862.

Papierverbrauch: nur geringe Treibhausgas-Emissionen.

Die Papier-, Zellstoff- und Druckindustrie gehört mit einem Anteil von 0,8 % an den gesamten europäischen Emissionen zu den Branchen mit den geringsten Treibhausgasemissionen. So sind die Kohlendioxidemissionen der Papierindustrie zwischen 1990 und 2019 um 48 % pro Tonne gesunken. Darüber hinaus ist die europäische Zellstoff- und Papierindustrie der größte Einzelverbraucher und Erzeuger erneuerbarer Energien in Europa.

Zwischen 2010 und 2018 hat die europäische Papierindustrie ihren gesamten Primärenergieverbrauch um 11,6 % gesenkt. Die Umweltauswirkungen unseres persönlichen Papierverbrauchs sind also bei weitem nicht so hoch wie allgemein angenommen. In Europa verbraucht jeder durchschnittlich 119 kg Papier pro Jahr. Diese Papiermenge verursacht 73 kg CO2, was einer Fahrt von ca. 600 km mit einem durchschnittlichen europäischen PKW entspricht.