Die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation – EUDR) ist Teil der europäischen Nachhaltigkeits- und Klimaschutzstrategie.
Ziel der Verordnung ist es sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte, die auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr gebracht oder aus der EU ausgeführt werden, nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.
Die EUDR ist keine freiwillige Zertifizierung, sondern eine gesetzliche Marktzugangsregelung mit verbindlichen Anforderungen an bestimmte Produkte und Unternehmen innerhalb der Lieferkette.
Aktueller Rechtsstand und Zeitplan
Die EUDR ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten.
Nach mehreren Anpassungen und Klarstellungen gilt aktuell folgender Zeitplan:
• 30. Dezember 2026: Beginn der Anwendungspflichten für große und mittlere Unternehmen
• 30. Juni 2027: Verlängerte Frist für Kleinst- und Kleinunternehmen
Die regulatorische Ausgestaltung der EUDR befindet sich weiterhin in Überarbeitung und Konkretisierung. Weitere Klarstellungen durch die EU-Kommission sind angekündigt.
Welche Produkte sind betroffen?
Die EUDR knüpft nicht pauschal an Papier oder Druck, sondern an konkret definierte Produktkategorien gemäß HS-Code an.
Druckerzeugnisse (HS-Kapitel 49)
z. B. Bücher, Broschüren, Flyer, Bedienungsanleitungen, Beileger oder Loseblatt-Sammlungen
→ aktuell nicht mehr vom Anwendungsbereich der EUDR erfasst
Papierwaren (HS-Kapitel 48)
z. B. Verpackungen aus Papier oder Pappe sowie papierbasierte Etiketten
→ können grundsätzlich weiterhin EUDR-relevant sein
Entscheidend sind dabei stets:
- • die konkrete Produktklassifizierung,
- • die Rolle des Unternehmens innerhalb der Lieferkette,
- • sowie die Frage, wer als Erstinverkehrbringer auftritt.
Unsere Rolle als Druck- und Weiterverarbeitungsdienstleister
Unser Unternehmen stellt überwiegend klassische Druckerzeugnisse her, die dem HS-Kapitel 49 zuzuordnen sind. Für diese Produkte bestehen aktuell keine Verpflichtungen aus der EU-Entwaldungsverordnung.
Nach aktueller Rechtslage werden Druckereien und Weiterverarbeitungsbetriebe innerhalb der EU-Lieferkette in vielen Fällen als sogenannte „nachgelagerte Marktteilnehmer“ eingeordnet.
Für nachgelagerte Marktteilnehmer bestehen insbesondere Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, jedoch grundsätzlich keine Verpflichtungen zur Durchführung einer eigenen vollständigen EUDR-Sorgfaltspflichtprüfung.
In Einzelfällen verarbeiten wir papierbasierte Etiketten oder sonstige papierbasierte Komponenten, die als Rohware von vorgelagerten Lieferanten bezogen werden.
In solchen Fällen liegt die primäre EUDR-Sorgfaltspflicht grundsätzlich beim jeweiligen Erstinverkehrbringer der relevanten Produkte innerhalb der Lieferkette.
Soweit wir ausschließlich als nachgelagerter Druck- und Weiterverarbeitungsdienstleister innerhalb der EU-Lieferkette tätig sind, besteht für uns derzeit keine Verpflichtung zur Abgabe einer eigenen EUDR-Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement – DDS).
Sofern Referenznummern oder sonstige EUDR-relevante Informationen aus vorgelagerten Lieferketten vorliegen, werden diese im Sinne einer transparenten Dokumentation berücksichtigt und entsprechend der geltenden Aufbewahrungsfristen archiviert.
Materialbeschaffung und Lieferkettentransparenz
Unabhängig von der konkreten Anwendbarkeit der EUDR achten wir bei der Beschaffung unserer Materialien darauf, diese ausschließlich von Lieferanten aus dem europäischen Markt zu beziehen und die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.
Die Auswahl unserer Lieferanten erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sowie weiterer relevanter regulatorischer Anforderungen.
Sollten konkrete Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die EUDR innerhalb der Lieferkette vorliegen, behalten wir uns vor, zusätzliche Informationen bei vorgelagerten Lieferanten anzufordern.
Zertifizierungen (PEFC)
Unser Unternehmen ist PEFC-zertifiziert.
Eine PEFC-zertifizierte Produktion erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Kundenwunsch. Auch wenn eingesetzte Materialien teilweise aus zertifizierten Quellen stammen, werden Produkte ohne entsprechende Beauftragung nicht als zertifiziert ausgewiesen.
PEFC ist ein freiwilliges Zertifizierungssystem zur nachhaltigen Holz- und Papierherkunft und kein Ersatz für gesetzliche Anforderungen aus der EUDR.
Weiterführende Informationen (offizielle Quellen)
• Europäische Kommission – EUDR
• EUR-Lex – Verordnung (EU) 2023/1115
• Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Bei Fragen zur Einordnung der EUDR im konkreten Einzelfall stehen wir Ihnen gerne für einen fachlichen Austausch zur Verfügung.